Teilnahmebedingungen
Alle Fußballvereine in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen mit Nachwuchsförderung sind eingeladen, sich für eine Spende von 1.000 € zu bewerben. Die Auswahl der vier Vereine erfolgt durch ein Losverfahren, das sicherstellt, dass alle Vereine eine faire Chance haben, unterstützt zu werden.
Folgende Kriterien müssen die Förderprojekte zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllen:
Die Spendenvergabe wird von der OTTO DÖRNER GmbH & Co. KG, mit Sitz in Hamburg, durchgeführt. Es werden keine Einzelsportler, sondern ausschließlich Mannschaften oder Sportgruppen gefördert. Um an der Verlosung teilzunehmen, müssen die Teilnehmenden die erforderlichen Informationen gemäß den Teilnahmebedingungen bereitstellen. Eine Teilnahme ist nur einmal durch einen Vertreter pro Institution möglich.
Es werden ausschließlich Kinder- und Jugendmannschaften gefördert, das älteste Gruppenmitglied darf nicht älter als 19 Jahre alt sein.
Es werden nur Mannschaften von gemeinnützigen, dem jeweiligen Landessportbund zugehörigen, Vereinen gefördert. Diese müssen ihren Sitz in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben.
Die maximale Fördersumme pro Förderfall beträgt 1.000 €. Es steht den Antragstellern frei, diese aus eigenen Mitteln aufzustocken. Die Fördersumme bezieht sich auf den Bruttowert (also inklusive Mehrwertsteuer).
Es können nur solche Stellen gefördert werden, die eine Spendenquittung ausstellen können.
Die Auswahl der Vereine erfolgt durch ein Losverfahren unter allen Bewerbungen, die bis Ende Juni über den entsprechenden Button auf der Website www.od-toilette.de eingehen.
Durch die Teilnahme an der Verlosung erklärt sich der Teilnehmende ausdrücklich damit einverstanden, dass die OTTO DÖRNER GmbH & Co. KG alle im Rahmen der Teilnahme bereitgestellten personenbezogenen Daten sowie gegebenenfalls Fotos oder Videos des Teilnehmenden gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet und für alle Marketingzwecke, insbesondere für Veröffentlichungen in sozialen Medien oder andren PR-Maßnahmen, verwendet. Diese Einwilligung umfasst insbesondere die Veröffentlichung von Namen, Ton- und Bildmaterial und ggf. anderen personenbezogenen Daten des Teilnehmenden und seiner Mitglieder im Zusammenhang mit der Verlosung und der Bekanntgabe der Gewinner. Der Teilnehmende ist sich bewusst, dass er diese Einwilligung freiwillig erteilt und diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Der Widerruf hat keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aufgrund der Einwilligung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs.
Die Sportförderung ist eine freiwillige Aktion der OTTO DÖRNER Gruppe, wobei sich das Recht vorbehalten wird, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern oder die Verlosung aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden. In diesem Fall wird der Veranstalter die Teilnehmenden unverzüglich über die Änderungen informieren. Ein Rechtsanspruch auf Vergabe der Fördermittel besteht, auch bei Erfüllung der Förderkriterien, nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, die OTTO DÖRNER GmbH & Co. KG von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme freizustellen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Verlosung ist Hamburg.
Wenn die Mittel bewilligt sind, dann geht es wie folgt weiter:
Die Fördersumme wird bargeldlos auf ein Konto des Vereins überwiesen.
Die OTTO DÖRNER GmbH & Co. KG erhält nach Überweisung der Fördersumme eine Spendenquittung vom begünstigten Verein.
Die OTTO DÖRNER GmbH & Co. KG erhält eine Kopie der Rechnung als Nachweis der Durchführung des Projektes.
Die Platzierung eines Sponsorenhinweises ist mit der OTTO DÖRNER Gruppe abzustimmen.
Bei Übergabe der geförderten Gegenstände/Bekleidung bzw. beim Start des geförderten Projektes kann auf Wunsch der OTTO DÖRNER Gruppe ein Pressetermin vereinbart werden.